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Zu weiteren (fast allen) Schmerzthemen gelangen Sie hier: www.schmerz.com/schmerzthemen (einfach nur anklicken)

Laut den Ausführungen des Bundesministeriums für Gesundheit haben seit dem 1.4.2007 alle gesetzlich versicherte Personen einen Rechtsanspruch auf eine Rehabilitation und können sich ihre Rehabilitationseinrichtung sogar selbst aussuchen.
Quelle: Web-Seite der Bundesregierung und Brief des Bundesgesundheitsministeriums an die Sozialministerien der Länder als Aufsichtsbehörde der gesetzl. Krankenkassen.

Sozialgerichte stärken die Rechte von Schmerzpatienten gegenüber Rentenversicherungen:
Danach hat ein Schmerzpatient ein Recht darauf , in einer schmerztherapeutischen Klinik behandelt zu werden.
Hier gelangen Sie zum 1. Urteil (Sozialgericht Kassel). Pressemitteilung dazu: http://www.pressetext.de/pte.mc?pte=051207009&phrase=schmerzklinik. Mittlerweile gibt es diesbezüglich zwei weitere Urteile, so vom Landessozialgericht Hamburg: http://www.schmerz.com/schmerzen/sozialgericht2 oder auch https://www.pressetext.at/pte.mc?pte=070710027&phrase=Schmerzklinik und vom Sozialgericht Köln erging die einstweilige Verfügung in nur 23 (!!) Tagen: http://www.schmerz.com/schmerzen/sozialgericht3.

Die Methoden der modernen Schmerztherapie bieten auch optimale Voraussetzungen für eine Anschlußheilbehandlung (AHB) bzw. Anschlußrehabilitation, weil damit die betroffenen Patienten oftmals überhaupt erst in einen rehabilitationsfähigen Zustand gebracht werden können. Mehr darüber erfahren Sie hier: http://www.anschlussheilbehandlung.co.uk (einfach anklicken).

Die wichtigsten Schmerzthemen zusammengefaßt:

Arthritis Arthrose Armschmerzen atypischer Gesichtsschmerz Bandscheibenvorfall Beinschmerz Borreliose Brustwirbelsäulensyndrom Burning-feet-Syndrom Cluster-Kopfschmerz Komplexes regionales Schmerzsyndrom Durchblutungsstörung Dorsalgie Fibromyalgie Fibromyalgiesyndrom Gelenkschmerzen Gesichtsschmerz Gliederschmerzen Gürtelrose Halswirbelsäulensyndrom Herpes zoster Hörsturz Hüftschmerz Ischias Kausalgie Kopfschmerz Kreuzschmerz Leistenschmerz Lendenwirbelsäulensyndrom Lumbalgie Lumboischialgie Migräne Morbus Sudeck Muskelschmerz Nervenschmerzen Neuralgie Osteomyelitis Schleudertrauma Polyneuropathie Postzosterische Neuralgie Restles legs-Syndrom Rückenschmerz Schlaganfall (Hemialgesie) Schulterschmerz Spannungskopfschmerz Spinalkanalstenose Steißbeinschmerzen Kokzygodynie Sudeck Dystrophie Thalamusschmerz Tinnitus Zephalgie Cephalgie

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RESTLESS-LEG-SYNDROM
RLS

Die gebräuchliche Abkürzung lautet RLS.

Der Begriff:

Restless (engl.) kann mit ras tlos, ru helos oder auch un ruhig übersetzt werden, leg heißt auf deutsch Bei n und der Begriff "Syndrom" steht für ein stets mit etwa den gleichen Symptomen (= Krankheitszeichen) vorkommendes Krankheitsbild i.d.R. unbekannter Ursache. Eingedeutscht heißt diese Krankheit demnach "unruh ige" oder auch "ru helose Bei ne".

Da diese Krankheit in aller Regel beide Bei ne betrifft, es es sinnvoller, den Ausdruck Restless-le gs-Synd rom zu gebrauchen. Es gibt aber nicht wenige Autoren, die das s trotzdem weglassen.

Wie häufig kommt die Er krankung vor?

Das Restless-leg-Syndrom ist eine der häufigsten neurologischen Krankheiten in Deutschland. Fast zehn Prozent der Menschen leiden darunter, vergleichbar in etwa mit der Anzahl von Migräne patienten.

Die Symptome (= Krankheitszeichen):

Das Restless-Leg-Syndrom
ist gekennzeichnet durch intermittierend (= zeitweilig auftretende), paroxysmal (= attackenförmig) auftretende schmerz hafte Empfindungen (Parästhesien und Dysästhesien) in den Bei ne n, verbunden mit Bewegung sunruhe, v.a. nachts bzw. im Liegen. Häufig ist hauptsächlich die Unterschenkel außenseite betroffen. Die Ätiologie (= Krankheitsursache) ist unklar. Das Auftreten der genannten Erscheinungen wird durch Kältereiz und Anämie (= Blutarmut) begünstigt.

Das Restless-Leg-Syndrom kann vererbt sein, tritt aber auch bei Durchblutungsstörungen, Muskel - und Nervenerkrankungen sowie Alkoholismus oder Vitaminmangel auf.

In welchen Formen tritt das Restless-Leg-Syndrom auf:

  1. idiopathisches (= eigenständige Er krankung) Restless-Leg-Syndrom
  2. symptomatisches (= als Folge einer anderen Er krankung) Restless-Leg-Syndrom

Krankheiten die zu einem symptomatischen RLS führen können:

Zu erwähnen wäre noch, daß die Res tless-Leg -Erk rankung (vorübergehend) auch bei Schwangeren auftreten kann.

Differentialdiagnostisch (= welche Krankheiten außer RLS sonst noch in Frage kommen) sind folgende Er krankung en erwähnenswert bzw. kommen häufiger als Fehldiagnosen vor:

Zur Therapie beim Res tless-Leg -Syndrom (RLS) werden häufig Benzodiazepine (= Beruhigungsmittel) verschrieben, wovon aber wegen des enormen Gewöhnungspotentials abzuraten ist.
Öfters sprechen die Beschwerden zufriedenstellend auf die Kombination von Carbamazepin bzw. Gabapentin oder Pregabalin
(= Mittel gegen die Fallsucht aber auch bei diesen Schmerzen hilfreich) mit Baclofen (= ein im Rücken mark / Gehirn wirkendes Mittel zur Muskel entspannung) an.
Als Mittel der Wahl gilt bei RLS heute Levodopa (z.B. Restex®)
(= eigentlich ein Mittel gegen Pakinson, der sog. "Schüttellähmung"). Diese Medikation soll in 75% der Fälle hilfreich sein. Pramipexol (Sifrol ®, Mirapexin®, in den USA Mirapex®) - ein Non-Ergot-Agonist bzw. Dopamin-Agonist - soll nach einer neueren Studie ebenfalls gut wirksam sein, gleiches gilt für den Dopaminagonist Ropinirol (z.B. ReQuip®, Adartrel®).
Bei ungenügender Wirkung können als nächst höhere Therapiestufe Opioide (z.B. Tilidin oder Oxycodon) versucht werden, da diese Mittel auch eine dopaminerge Komponente aufweisen.

Zuverlässig helfen beim Res tless-Leg-Synd rom im Rahmen der therapeutische n Lokalanästhesie auch engmaschig wiederholte Blockaden der Nn. ischiadici (= Ischias nerven) mit einem langwirkenden Lokalanästhetikum (z.B. Bupivacain, Ropivacain) (= örtliches Betäubungsmittel), insbesondere bei der syptomatischen bzw. sekundären Krankheitsform (z.B. bei Polyneuropathie). Optimal ist diese Behandlung in Form einer kontinuierlichen Blockade mit Katheter* was aber einen stationären Aufenthalt erfordert.

* Bei der sog. kontinuierlichen Blockade mit Katheter wird ein dünner Kunststoffschlauch dicht an Nervengeflechte bzw. den betroffenen Nerven eingepflanzt. Die Einpflanzung erfolgt durch eine handelsübliche Kanüle hindurch, es muß also nicht "aufgeschnitten" werden. In der Folge wird über diesen Katheter mehrmals täglich, jeweils nach Abklingen der vorangegangenen Dosis, das örtliche Betäubungsmittel völlig schmerz los nachgespritzt. In bestimmten Fällen kann zur Verabreichung des örtlichen Betäubungsmittel durch den Katheter hindurch auch eine kleine Pumpe angeschlossen werden. Das Lokalanästhetikum (= örtliche Betäubungsmittel) wird bei dieser Behandlung so dosiert, dass die grobe Kraft erhalten bleibt (bei gleichzeitiger Hemmung der Schmerzreizleitung), damit begleitend krankengymnastische Übungsbehandlungen möglich bleiben. Dass die schmerzlindernde Wirkung i.d.R. über die eigentliche Behandlungszeit hinaus anhält, ist u.a. darauf zurückzuführen, daß bei dieser Blockadebehandlung auch die sog. vegetativen Nerven betroffen sind (Sympathikolyse), woraus eine sehr deutliche Durchblutungssteigerung resultiert und diese den beim Restless-Leg-Syndrom vorliegenden, gestörten Nervenzellstoffwechsel optimiert.
Die gesteigerte Durchblutung ist auch der Grund, warum diese Behandlungsmethode besonders bei Schmerz
en, die auf eine verminderte Blutversorgung, auf entzündliche oder auch degenerative Prozesse zurückzuführen sind, hilfreich ist.
Nach neueren Erkenntnissen vermag eine solche intensive Blockadebehandlung auch das sog. Schmerzgedächtnis zu löschen, auch bei RLS.

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Aktualisiert: 19.07.2008 k u SB&
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